ITPRODUKT / LEISTUNGSRAHMEN
Klare Aufgaben. Klare Zusammenarbeit.
Was das Beratungsangebot umfasst und was gesondert geklärt werden muss.
Beratung und fachliche Begleitung.
Mögliche Leistungen sind Anforderungsklärung, Architekturberatung, Technologiebewertung, Entwickler-Briefings, fachliche Reviews und Besprechungen. Der konkrete Umfang wird vor Beauftragung vereinbart. Eine Auswahl im Projektbriefing ist zunächst ein Kundenwunsch, keine Leistungszusage.
Nicht automatisch enthalten.
Das Beratungsangebot umfasst fachliche Unterstützung im vereinbarten Zeit- und Themenumfang. Softwareentwicklung, Hosting, produktiver Betrieb, umfassende Sicherheitsprüfungen und eine Produktionsfreigabe sind nicht enthalten. Dafür wären gesonderte Vereinbarungen erforderlich. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag.
Sorgfältig beraten. Grenzen offenlegen.
Die Website verspricht weder Haftungsfreiheit noch Fehlerfreiheit oder wirtschaftlichen Erfolg. Aussagen und Empfehlungen bleiben auf den vereinbarten Beratungsumfang begrenzt. Die Verantwortung für eigene Pflichtverletzungen wird durch diese Beschreibung nicht ausgeschlossen. Individuelle Vertrags- und Haftungsregelungen müssen gesondert geprüft und vereinbart werden.
Beispiele sind keine Produktfreigabe.
Demonstrator / Gesprächsgrundlage. Kein sofort kaufbares oder für Ihren Einsatz freigegebenes Softwareprodukt. Gezeigt werden mögliche Ansätze; Lieferumfang, Rechte und Umsetzung sind nicht Bestandteil des Beratungsangebots.
Erst besprechen. Dann beauftragen.
Das Projektbriefing ist unverbindlich. Es findet hier weder ein Kauf noch eine automatische Buchung statt.
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